Sie als Unternehmer profitieren von gesunden Mitarbeitern, die Krankheitstage sinken und die Mitarbeiter fühlen sich wohl. Sprechen Sie mich an.
Eine betriebliche Gesundheitsförderung gemäß §20 SGB V wird von den Krankenkassen bezuschusst und/oder sie können eine Kosteneinsparung gemäß EStG §3 Nr. 34 über eine jährlichen Steuerfreibetrag von 500,00 EUR pro Mitarbeiter in Anspruch nehmen.
Beispiele für eine betriebliche Gesundheitsförderung: